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Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

  1. Situation
  2. Welche Komponenten sind von der Umsatzsteuersenkung betroffen?
  3. Bestellablauf
  4. Informationen und Links

Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen

Für Deutschland 

Ab dem 01.01.2023 wurden erhebliche Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen beschlossen. Sowohl für die Ertragssteuer als auch den Verkauf von Solaranlagen, die die Bedingungen laut § 12 ABS. 3 USTG erfüllen, sinkt der Umsatzsteuersatz auf 0 %.

Für Österreich

§ 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“).

 

Welche Produkte sind zur Nullsteuer berechtigt?

 … alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch, Batteriespeicher, die in der Nähe oder auf einem Wohngebäude installiert werden. Die gesamte Peak-Leistung darf 30 KWp in Deutschland und 35 KWp in Österreich nicht übersteigen

(Gilt nur für private Anlagen in Deutschland und Österreich).

Umsatzsteuerfrei bei solartronics.de bestellen

Bestätigung an der Kasse

 

 UST-Checkbox

 

Bei uns im Shop haben Sie ab sofort die Möglichkeit, bestimmte Artikel mit 0 Prozent Mehrwertsteuer online zu bestellen. Die betroffenen Produkte sind mit einem grünen Label “steuerfreie Lieferung möglich” gekennzeichnet. Um von der gesenkten Steuer zu profitieren, müssen Sie die Bedingungen laut § 12 ABS. 3 USTG (für Deutschland) oder § 28 Abs. 62 UStG 1994 (für Österreich) erfüllen. Packen Sie Ihre Artikel wie gewohnt in den Warenkorb, an der Kasse bestätigen Sie dann die Erfüllung der Bedingungen mittels eines Häkchen im letzten Bestellschritt. Dann wird der Steuersatz der betreffenden Produkte automatisch angepasst.

 

Bestätigung mit dem Formular

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit nach dem Kauf bei uns unter folgendem Link zu versichern, dass Sie die Bedingungen laut § 12 ABS. 3 USTG  (für Deutschland) oder § 28 Abs. 62 UStG 1994 (für Österreich) erfüllen. 

Wenn Sie uns dieses Formular zurücksenden, prüfen wir Ihren Anspruch und erstatten die Umsatzsteuer auf demselben Zahlungsweg, den Sie zum Kauf genutzt haben. Bitte beachten Sie, dass wir nur korrekt ausgefüllte Formulare akzeptieren können. Wir behalten uns vor, weitere Dokumente zum Beleg Ihrer Berechtigung einzufordern, dazu werden wir Sie ggf. per Mail kontaktieren.

Senden Sie das ausgefüllte Formular an ust@solar-tronics.de

Bitte haben Sie Verständnis, dass es bei der Bearbeitungen zu Verzögerungen kommen kann. Sie erhalten eine Bestätigungsmail direkt nach dem Versand. 

Alle genannten Informationen bilden unseren aktuellen Informationsstand ab, den wir dem FAQ (Stand 16.12.2022) vom Bundesministerium für Finanzen entnehmen konnten. Wir werden weiter hier informieren, sobald wir Kenntnis zur Umsetzung erlangen. 

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