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- Artikel-Nr.: 4mm2-ROT-500m-e
- EAN 4068508004124
Umsatzsteuerfreie Lieferung nach § 12 Abs. 3 UstG (in Deutschland) und § 28 Abs. 62 UStG 1994 (in Österreich)
Die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak ) in Deutschland oder 35 Kilowatt (peak ) in Österreich beträgt oder betragen wird.
Um von einer Nullbesteuerung Gebrauch zu machen, setzen Sie den Haken "Umsatzsteuerfreie Lieferung nach § 12 Abs. 3 UStG (DE ) oder § 28 Abs. 62 UStG 1994 (AT)" im letzten Bestellschritt (Kasse).
Unser hochwertig ummanteltes Premium-Solarkabel wird in Deutschland hergestellt.
Zertifikatsnummer: EN 50618 (H1Z2Z2-K)
Solarkabel Meterware mit Querschnitt 4mm² oder 6mm² in den Farben rot, Schwarz oder blau
Technische Daten:
- geeignet für die Verlegung in trockenen und feuchten Räumen und im Freien auch mit direkter Sonneneinstrahlung
- erdverlegebar
- Leiter nach DIN EN 60228 Klasse 5 Kupfer verzinnt
- ozonbeständig, UV-beständig, halogenfrei, säure- und laugenbeständig
- Kurzschlussfestigkeit: bis 200 °C / 5s
- Wärmedehnungsprüfung bei 200 °C
- Nennspannung (Uo/U): AC 0,6/1,0 kV / DC 0,9/1,5 kV
- Wechselspannungsprüfung: AC 6,5 kV
- höchstzulässige Spannung: 1,8 kV
- Temperaturbereich: -40 °C bis 90 °
- Maximaltemperatur am Leiter: 120 °C
- Säure- und laugenbeständig
- Ozonbeständig
- UV-beständig
- Halogenfrei
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.